Ablauf

Ein Erstgespräch können Sie telefonisch mit mir vereinbaren. In der Regel kann ich Ihnen einen zeitnahen Termin innerhalb von 14 Tagen anbieten. Um sich gegenseitig Kennen zu lernen, biographische Informationen zu gewinnen aber auch um abzuklären, ob eine Psychotherapie überhaupt sinnvoll und erfolgversprechend sein kann, können bis zu 5 weitere Sitzungen verabredet werden. Falls eine Indikation für Psychotherapie besteht und wir uns eine gute Zusammenarbeit vorstellen können, treffen wir am Ende der probatorischen Sitzungen eine Vereinbarung bezüglich der konkreten Therapieziele und des angestrebten Umfangs der Therapie.

Sie stellen nun einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Jugendliche mit Vollendung des 15. Lebensjahrs können übrigens ohne Einwilligung der Eltern einen Psychotherapieantrag stellen. Dabei unterstütze ich Sie und füge einen von mir verfassten Bericht bei, der einem von der Krankenkasse beauftragten Gutachter darlegt, warum in diesem konkreten Fall Psychotherapie lohnenswert erscheint. Ihre Anonymität bleibt, sowohl in diesem Verfahren, also auch über den gesamten Therapieverlauf gewahrt.
Wichtig: Die Kosten für das Erstgespräch und die probatorischen Sitzungen werden ohne Antragsstellung ausnahmslos von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen!

Nach Bewilligung der Übernahme der Kosten für die Psychotherapie durch die gesetzliche Krankenkasse dauert die Psychotherapie in der Regel 1-3 Jahre. Die Sitzungen finden wöchentlich mit einem, unter Umständen auch zwei Terminen statt. Jedoch können auch kürzere Therapien oder Krisenintervention von bis zu einem halben Jahr sinnvoll und ausreichend sein.
Vor allem in der Kinderpsychotherapie, nach Absprache aber auch in der Therapie von Jugendlichen werden die Eltern mit regelmäßigen Einzelgesprächen in die Therapie mit einbezogen. Hierfür vereinbaren wir einen regelmäßigen Termin, der monatlich stattfindet.